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   OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07   

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https://dejure.org/2007,49090
OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07 (https://dejure.org/2007,49090)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09.05.2007 - 1 U 6/07 (https://dejure.org/2007,49090)
OLG Bremen, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 1 U 6/07 (https://dejure.org/2007,49090)
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  • OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95

    Formularmäßige Abnahmeklauseln wirksam?

    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07
    Hinsichtlich der letztgenannten Verträge wird überwiegend angenommen, dass der Unternehmer zumindest konkludent versichert habe, dass sein Werk den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen wird (vgl. Busche in: MüKo, BGB, 4. Aufl., § 633 Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urt.v. 14.07.1995, NJW-RR 1996, 146 [OLG Düsseldorf 14.07.1995 - 22 U 46/95] m.w.N.).

    Unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 09.07.1981 hat das OLG weiter ausgeführt, dass der Auftraggeber jedenfalls dann, wenn die Werkleistung das Risiko eines Schadens in sich berge, den Schadenseintritt nicht abwarten müsse (NJW-RR 1996, 146 [OLG Düsseldorf 14.07.1995 - 22 U 46/95] ).

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 147/04

    Verschuldensabhängigkeit des Fehlerbegriffs

    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07
    Von dieser Rechtsprechung ist der BGH entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung auch nicht durch die - eine gänzlich anders gelagerte Fallkonstellation und -problematik betreffende - Entscheidung vom 10.11.2005 (Az. VII ZR 147/04) wieder abgerückt.
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2006 - 22 U 32/06

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung

    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07
    Dass allein die Nichtbeachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Herstellung des Werkes einen Werkmangel darstelle, hat das OLG Düsseldorf noch einmal in seiner Entscheidung vom 04.08.2006 bestätigt (Az. I-22 U 32/06).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07
    Dass es für die Beurteilung des Vorliegens eines Werkmangels nicht auf einen auf den Werkmangel zurückzuführenden Schadenseintritt ankommt, hat der BGH bereits in seiner Entscheidung vom 09.07.1981 ausgeführt ( NJW 1981, 2801 [BGH 09.07.1981 - VII ZR 40/80] ).
  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99

    Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers

    Auszug aus OLG Bremen, 09.05.2007 - 1 U 6/07
    Das Gericht hat außerdem ausdrücklich klargestellt, dass sich ein Bauherr die gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßende Verarbeitungsweise durch den Unternehmer nicht gefallen lassen müsse, zumal dies das Risiko eines Schadens in sich bergen würde ( BauR 2004, 1946 ).
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